Schwule „unzüchtige“ Texte 1977

Ein halbes Jahr nachdem ich meinen Buchladen eröffnet hatte, publizierte der schwule Verlag rosa Winkel in Berlin einen aktuellen Anthologieband mit dem Titel „schwule Lyrik, schwule Prosa“.

Aus einem neckischen Grund schickte ich ein Exemplar an die damals zuständige Bundesanwaltschaft in Bern zur „Vorbeurteilung“. Nach einiger Zeit erhielt ich es zurück mit der Qualifikation: Unzüchtig. Das bot mir eine Steilvorlage für die Öffentlichkeitsarbeit.

Die damalige „Basler Zeitung“ schrieb u.a.: „Für die schweizerischen Homosexuellen-Organisationen drängt sich der Verdacht auf, dass unter dem Vorwand der Unsittlichkeit die autonomen Äusserungen der Homosexuellen zensiert werden sollen.“ Auf deren Rückfrage erklärte Ulrich Hubacher, das fragliche Buch nun enthalte zwar verschiedene wertvolle Beiträge, daneben aber auch solche, die zweifelsfrei den Tatbestand der unzüchtigen Veröffentlichung erfüllten. Im übrigen stehe es jedermann frei, das Buch im Ausland zu bestellen. Sendungen an Private könnten gemäss einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahre 1974 nicht beschlagnahmt werden.

Das witzige war, dass unter dem Brief- und Postgeheimnis nur der Zufall die zollamtliche Öffnung einer Sendung veranlassen konnte. So hatten verschiedene Einfuhrversuche per Post oder hinter dem Zoll bei Entdeckung keine strafrechtlichen Konsequenzen, da es sich nur um „Zollvergehen“ handelte.

In der NZZ las ich dann aber 2014 folgende Leserin-Reaktion: „Als ich bereits erwachsen war und im Zusammenhang mit einem homo-erotischen langjährigen Freund mehr darüber erfahren wollte, wie er und seine Freunde damit leben/zurechtkommen, gesellschaftlich ausgegrenzt zu werden, bestellte ich in Deutschland einige Sachbücher (von rororo zB.) – statt der Bücher erhielt ich ein Schreiben von der Bundesanwaltschaft dass die Bücher am Zoll beschlagnahmt worden seien, da in der Schweiz unerwünscht! Zu wahr, um lustig zu sein! Tina aus dem Bernbiet.“ (Kommentar zum Thema Telearena 1978, in NZZ 8.9.14)

Ich habe damals u.a. wie folgt kommentiert: „Wir befinden uns in einer Umbruchszeit der politischen, das heisst öffentlichen Normen und Werte. Das liberale Gedankengut in unseren Gesetzen lässt uns (den Gerichten) recht grosse Handlungsspielräume in ihrem Umgang. Es liegt an den Politikern, respektive den öffentlich gewählten Richtern diese Spielräume im intensiven und nicht mehr expansiven Rahmen der Norm auszufüllen. Der bisherige expansive Rahmen ist nach dem Prinzip des „Gewährenlassens“ geschaffen: Je mehr du arbeitest und damit Profit bringst, desto mehr darfst du Sex und möglichst Kinder machen… Er würde auch eine freie und offene Information zulassen und das ‚Zurschaustellen‘ in unserer Gesellschaft wesentlich reduzieren. Glaubwürdige Parlamentarier setzen auf das Volks und nicht auf einen ‚Volksgerichtshof’“.

An den Generalsekretär des Eidg. Justiv und Polizeidepartementes schrieb ich damals u.a.: „Wenn nun die Beschreibung, respektive die literarische Beschreibung homosexueller Beziehungen und Kontakte und damit deren Diskussion verhindert wird, dadurch, dass die Verbreitung schriftlicher Unterlagen verboten wird, so verstösst das gegen das Gleichheits- und Gleichbehandlungsprinzip. Es gibt im derzeitigen Buchangebot einen nicht unbeträchtliche Menge Literatur, welche ähnliche Ziele verfolgt wie dieses Buch. Allerdings steht da die Heterosexualität im Mittelpunkt.“ (10.10.1977)

Ich erhielt auf meinen Brief nie eine Antwort.

Diverse linke und alternative Verlage aus Deutschland und in der Schweiz schrieben eine Protestveröffentlichung.

Elmar Kraushaar: Schwule Lyrik, schwule Prosa, eine Anthologie. Verlag rosa Winkel 1977, 256 S. (nur antiquarisch)

„Als ich bereits erwachsen war und im Zusammenhang mit einem homo-erotischen langjährigen Freund mehr darüber erfahren wollte, wie er und seine Freunde damit leben/zurechtkommen, gesellschaftlich ausgegrenzt zu werden, bestellte ich in Deutschland einige Sachbücher (von rororo zB.) – Statt der Bücher erhielt ich ein Schreiben von der Bundesanwaltschaft dass die Bücher am Zoll beschlagnahmt worden seien, da in der Schweiz unerwünscht! Zu wahr, um lustig zu sein!  Tina aus dem Bernbiet.“ (Kommentar zum Thema Telearena 1978, in NZZ 8.9.14)

Die damalige Pressedokumentation als PDF

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