Der Untergang des heterosexuellen Reiches, 2009

Eine Materialsammlung von Peter Thommen

„Es ist ein überaus sinnreicher Zufall, dass die Debatten über die Schwulenpartnerschaft und über Genom-Entzifferung und Biotechnologie zur selben Zeit aufgeflammt sind. Denn hier wie dort geht es um Emanzipation und Machbarkeit… Umso wichtiger aber dürfte in Zukunft der Grundkonflikt zwischen Veränderungsfreude und Stabilitätsverlangen werden…“ (Jan Ross: Baustelle Beziehung, Die Zeit Nr. 30/2000)

„Mit einem Kind können homosexuelle Paare in aller Regel nicht dienen. Ihre offenbare Untat: Sie unterminieren die ‚Grundlage des Lebens der Völker und Staaten’. So werden aus Homosexuellen Staatsfeinde und Volksverräter. Damit sind sie gerichtet und wie die Diskussion um den Entwurf zum Gleichstellungsgesetz zeigt, noch lange nicht gerettet.“ (Walter Grassnick: Das traurige Stück zurück, Frankfurter Rundschau vom 2.8.2000)

Warum wirft man DEN Homosexuellen pauschal und fälschlicherweise vor, was Heterosexuellen in grösserer Anzahl als Kinderlosigkeit oder Kinderzahlbeschränkung selbstzverständlich zugestanden wird? Das ist doch nur der Griff in die alte Kiste der Volksverhetzung!

Es gibt in der Welt Frauen, die mit mehreren Männern verheiratet, sowie Männer die mit mehreren Frauen verheiratet sind. Es gibt auch Männer, die ihrer ersten Frau davonlaufen, um ihre Männlichkeit noch mit möglichst vielen anderen Frauen unter Beweis zu stellen! Und es gibt Frauen, die nach dem Weggang ihres Ehemannes ihr Leben erst in die eigenen Hände nehmen können, selbst entscheiden, mit wem sie Sex haben und ihre Familie selbst versorgen. Das alles und noch viel mehr! Und irgendwelche Idioten behaupten, das Glück ALLER Menschen liege in der monogamen und lebenslangen Zweierbeziehung, die uns noch ein Gott geschenkt habe…

Dorothee Rippmann u.a. legen andere historische Fakten (zB aus dem Mittelalter) vor:

„Denn seit dem Spätmittelalter war die Ehe zu einem gesellschaftlichen Thema geworden, das auf sämtliche Lebensbereiche ausgriff. Kirchliche und städtische Obrigkeiten erliessen rechtliche Bestimmungen, die die Eheschliessungen regelten, einschränkten und den Ehebruch unter Strafe stellten.

Mit der Errichtung der protestantischen Ehegerichte wurde eine zusätzliche Kontroll- und Sanktionsinstanz geschaffen, die über die zentrale gesellschaftliche Institution der Ehe und die Einhaltung der Normen wachte. In der städtischen und der ländlichen Oekonomie, die auf der Zusammenarbeit von Mann und Frau beruhte, konstituierte sich das Ehepaar als Arbeitspaar…

In den Dokumenten des 15. bis 18. Jahrhunderts finden sich neben den regulär geschlossenen Ehen verschiedene Varianten von lang- oder kurzfristigen, eheähnlichen Verhältnissen. Dies scheint eine unter der ärmeren, mobilen, nicht sesshaften Bevölkerung, die auf ‚bürgerliche’ Normen keine Rücksichten nehmen konnte oder wollte, die übliche Lebensform gewesen zu sein. Bekannt ist dieses Muster vor allem aus Untersuchungen über Randgruppen, Söldner und diejenigen Teile der Bevölkerung, die je nach Konjunktur und Arbeitsmarkt zwischen Gelegenheits- und saisonaler Arbeit und Delinquenz lavierten, d.h. ausserhalb der zünftischen Normen und der ‚bürgerlichen’ Ehrbarkeit mit ihren strengen Kriterien lebten.“ (Rippmann, D. u.a.: Arbeit Liebe Streit… Verlag BL 1996, S. 31/32)

Ich wundere mich sehr, dass wirtschaftsfreundliche Kreise zwar „Flexibilisierung in der Oekonomie“ fordern, aber stillschweigend über deren Folgen fürs soziale Leben hinwegtreten. Und die Linke weiss auch nichts besseres, als soziale Positionen „konservativ“ zu verteidigen, die grundsätzlich schon erschüttert wurden.

Bei Markus Reiter habe ich interessante Informationen über die Geschichte der Heiratsideologie gefunden: „Liebe als romantisches Gefühl, das war im Mittelalter der Minne vorbehalten. Junge Ritter besangen die Damen ihres Herzens, die jedoch schon verheiratet waren. Erst mit dem aufkommenden Individualismus wurde aus der Ehe, der Verbindung zweier Familien, in Mitteleuropa eine Verbindung zwischen zwei Menschen, die durch das Band der Liebe miteinander verbunden sein sollten. … Mit der Emanzipation des Bürgertums entstand die ‚Vorstellung, dass das Liebes- und das Eheband ein Einziges bilden sollten, dass die Liebe der bessere Grund, wenn nicht überhaupt der Daseinsgrund der Ehe sei’, wie die französischen Historiker André Burgière und François Lebrun schreiben…

Die Homosexuellen-Ehe ist nicht eine Aushöhlung des romantischen Eheideals, sondern lediglich seine Erweiterung. Die Liebesheirat zwischen zwei Männern oder zwei Frauen wär eine sehr bürgerliche Vereinigung, vielleicht sogar die Rettung des bürgerlichen Eheideals…“

„Erst im 18. Jahrhundert setzte sich die Idee durch, dass die künftigen Ehepartner sich lieben, ja am besten in Leidenschaft zueinander entbrannt sein sollten. Die Liebesheirat war ein bürgerliches Ideal…

Jahrhundertelang galt die Ehe als ein Pakt zwischen zwei Familien, in dem es um Erbe, um Macht, um Einfluss, um den Erhalt der Sippe und manchmal um die Versöhnung verfeindeter Familienbünde ging. Zuneigung war vielleicht eine Zugabe…

Im Mittelalter hatten noch die Familienoberhäupter den Ehevertrag ausgehandelt…

Sicher gab es eine Reihe widerspenstiger Mädchen, die sich ihren Ehegatten nicht vorschreiben lassen wollten, doch deren Freiheitsanspruch wurde als sündig denunziert…

Nicht dass es nicht auch liebende Ehepartner gegeben hätte, aber die Liebe folgte meist nach der Heirat…“

(Das nenne ich die sogenannte „Gewöhnungsliebe“, die wir alle aus unserer Kindheit gegenüber den Eltern kennen! PT)

„Die bürgerliche Ehe forderte ihre Anerkennung durch den Staat. Im frühen Mittelalter hatte die zivile Zeremonie des Heiratspaktes lange den kirchlichen Einfluss zurückgehalten. Später gewann die Kirche die Hoheit über die Ehe, die vor dem Pfarrer geschlossen werden musste, nach einem Aufgebot in der Kirche. Nun, im Zeitalter seiner Emanzipation, wollte das Bürgertum für die Liebe der Ehepartner den Respekt des Staates gewinnen. Die Französische Revolution schuf das Eherecht des Staates und die Zivilehe.“ (In Deutschland 1876 eingeführt) (Reiter Markus: Bürgers Liebestraum, FAZ Nr. 8, 2000)

Nach unser aller „Vorreiter“ Magnus Hirschfeld (Sanitätsrat und Sexualforscher) „… bedeutet doch ‚Familie’, das von der gleichen Wurzel wie fames = Hunger und famulus = Diener stammt, ursprünglich nichts anderes, als die auf den Vater als Ernährer Angewiesenen. Darum fassen sie auch die Eigentumsworte ‚mein’ Weib und ‚mein’ Kind ganz wörtlich auf, wohlgemerkt Weib und Kind nicht mit dem männlichen oder weiblichen Vorwort ‚der’ oder ‚die’, sondern mit dem sächlichen ‚das’ Weib und ‚das’ Kind als ‚Sache’ ohne freies Verfügungsrecht über sich selbst.“ (Hirschfeld, Magnus: Von einst bis jetzt, 1922/VrW 1989, S. 77)

Jan Ross wiederum führt in die ideologischen Probleme bürgerlicher Ehevorstellungen ein:

„Die Justizministerin (Herta Däubler-Gmelin, 1998-2002 Bundesministerin der Justiz, BRD) teilt den Antidiskriminierungs-Impuls der Vorlage, kann aber mit ihrem Maximalismus und Perfektionismus kaum glücklich sein, mit einer Detailbesessenheit, die den homosexuellen Zweierbund bis in feinste juristische und bürokratische Verästelungen hinein nach dem Vorbild des heterosexuellen Verheiratetseins ausgestalten will und damit von selbst die Frage heraufbeschwört, ob hier nicht die Ehe nach Artikel 6 des Grundgesetzes (BRD) unerlaubte Konkurrenz entsteht…

Die eingetragene Lebenspartnerschaft soll um Himmels Willen keine ‚Schwulenehe’ sein; sie ist es aber natürlich, zumindest nach dem jetzt eingebrachten Gesetzesentwurf. … Ebenso evident ist es, dass das Grundgesetz mit dem ‚besonderen Schutz’ von Ehe und Familie die Vater-Mutter-Kind-Gemeinschaft meint.“

Dazu meint Walter Grasnick: „Anders läge es allenfalls, wenn in Artikel 16 GrG stünde, der besondere Schutz des Staates gälte ‚ausschliesslich’ Ehe und Familie. Doch gerade dieses Wort fehlt. Man sollte es auch nicht (pauschal) mit (dem Wort) ‚besonders’ verwechseln.“

Die CDU fordert „gleiches gleich“ und „ungleiches ungleich“ zu behandeln! (Wobei Gleichwertigkeit wieder einmal mit Gleichheit verwechselt wird!

Dazu Walter Grasnick: „Oder wollen die Gleichheitsfetischisten und Ungleichheitsapostl wirklich und wahrhaftig die Gleichstellung von Mann und Frau wieder rückgängig machen? …

Die Differenz der Ehe zwischen homosexuellen Männern oder Frauen zur Ehe heterosexueller Partner entspricht millimetergenau derjenigen zwischen Mann und Frau. Auch die sind nur gleich, weil wir es wollten.

Die noch heute ungleichen Partnerschaften zwischen Homosexuellen sind morgen gleichwertige Ehen, wenn wir es wollen.“ (Grasnick, Walter: Das traurige Stück Zurück, iin Frankfurter Rundschau vom 2.8.2000)

Weiter Jan Ross: „Der Ehestatus wird als Privilegierung einer Form von Sexualität begriffen, der zwischen Frau und Mann. Die volle Anerkennung der anderen, gleichgeschlechtlichen Liebe scheint dann ihrerseits von der Heiratsmöglichkeit abzuhängen…

Man sollte Rechtskonstruktionen vorschlagen, die der Familie geben, was sie der Ehe nehmen. Was dagegen nicht überzeugt und abermals unredlich wirkt, ist die Klage über die Förderung kinderloser Ehen bei gleichzeitiger finanzwirksamer Institutionalisierung von Partnerschaften, die regelmässig ohne Nachwuchs bleiben…

Wenn der Staat das dauerhafte Füreinander-Einstehen seiner Bürger prämieren möchte, dann ist kein Grund dafür zu sehen, warum sie deshalb miteinander schlafen müssten…Was dagegen die Sexualität betrifft, so sind allein die Kinder von öffentlichem Interese, die daraus hervorgehen. Will man ein bisschen fantasieren, so mag man daher den hergebrachten ‚Schutz von Ehe und Familie’ in zwei Richtungen entwickeln. Auf der einen Seite gäbe es die genetisch begründete Gemeinschaft von Eltern und Kindern, auf der anderen die freie, aber gleichwohl nicht unverbindliche Assoziation von Erwachsenen…“

Letztlich geht es doch nur darum, die Kinderaufzucht in der Familie als romantisches Ideal zu erhalten, während die gleichen Kreise am Genom, an Leihmutterschaften und am ‚gesunden’ schon vorgeburtlichen Menschen herumwerkeln. (Abtreibung ist Mord!?) Ich habe diese „Zuchtansprüche“ (sh. Hirschfeld weiter oben!) der „Familialisten“ zu Zeiten der Sexualaufklärung (70er) und der Aidsinformation (80er) schon erlebt. Sie decken ihre Blösse immer mit dem gleichen Hut…

„Als Hüter der ehe scheint der Staat über Segenskräfte und Glücksquellen zu gebieten, und das allein erklärt, warum die einen so verzweifelt hinter diesem kostbaren Gut her sind, während sich andere so schwer damit tun, es zu teilen…

Die Homo-Ehe ist unmöglich – und unvermeidlich. Doch wer sie ernsthaft fordert, muss auch ganz andere Partnerschaften staatlich anerkennen und fördern…

Eigentlich wäre es an der Zeit, den unentwirrbaren Eheknoten durchzuhauen, die Liebenden in ihre Betten zu schicken, die Ewigkeitssucher in die Kirche und im übrigen für eine Vielfalt von Lebensgemeinschaften wohnliche und zweckmässige Sozialgehäuse zu bauen. Aber vielleicht müssen Schwule und Lesben zuvor wirklich erst einmal ihre eigenen Erfahrungen mit der Ehe machen.“ (Ross, Jan: Baustelle Beziehung, Die Zeit Nr. 30/2000)

Literatur: Grasnick, Walter: Das traurige Stück Zurück, in Frankfurter Rundschau vom 2.8.2000

Hirschfeld, Magnus: Von einst bis jetzt, 1922/VrW 1989, S. 77

Reiter, Markus: Bürgers Liebestraum, FAZ August 2000

Rippmann, Dorothee u.a.: Arbeit Liebe Streit… 15.-18. Jh. Verlag des Kantons BL, 1996, S. 31/32)

Ross, Jan: Baustelle Beziehung, in Die Zeit, Nr. 30/2000

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